AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kristoffer Baumann, mach ma laut – Text- und Soundwerk (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über künstlerische, pädagogische und produktionstechnische Leistungen. Dazu zählen insbesondere Live-Auftritte, Moderation, Workshops, Ferien-Camps, Unterricht und Coaching, Studioproduktionen sowie Konzeption und Prozessbegleitung für Kommunen, Schulen und Träger.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragspartner

Kristoffer Baumann
mach ma laut – Text- und Soundwerk
Rotdornweg 48
14979 Großbeeren
Telefon: 033701 353 394
E-Mail: hq@mach-ma-laut.de

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie keine ausdrückliche Bindungsfrist nennen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Leistung beginnt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 4 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Bei Auftritten gelten ergänzend die technischen Anforderungen des jeweils übermittelten Riders. Der Auftragnehmer kann geeignete Dritte hinzuziehen; die Verantwortung für die Leistung bleibt bei ihm.

§ 5 Honorar und Zahlung

Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Endpreis ausgewiesen sind. Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten werden gesondert vereinbart.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alles bereit, was zur Durchführung erforderlich ist – insbesondere Zugang zum Veranstaltungsort, geeignete Räume, Stromversorgung und, soweit vereinbart, Technik und Personal.

Die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA und die Erfüllung der veranstaltungsrechtlichen Pflichten obliegen dem Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Termine und Verhinderung

Kann der Auftragnehmer eine Leistung wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht erbringen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Die Beteiligten bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin; kommt keiner zustande, entfällt der Vergütungsanspruch für die nicht erbrachte Leistung und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin ab, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Aufnahmen, Bild- und Tonrechte

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Auftritten, Workshops oder Produktionen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Urheber- und Leistungsschutzrechte an Werken, Arrangements und Aufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer beziehungsweise bei den jeweiligen Urhebern. Nutzungsrechte werden gesondert und schriftlich eingeräumt; ohne solche Einräumung ist eine Verwertung über den vereinbarten Zweck hinaus nicht gestattet.

Entstehen in Workshops oder Camps Songs oder Aufnahmen unter Beteiligung Minderjähriger, ist deren Verwertung nur auf Grundlage gesonderter Einwilligungen der Sorgeberechtigten zulässig.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 1. September 2026